Erläuterungen
Ansicht
Die Gebäudegruppe greift die überlieferte Hofsituation auf. Dabei
nimmt das alte Amtsgericht nicht nur äußerlich den Rang des Hauptgebäudes
ein, sondern auch im Inneren, da die wichtigsten Räume, nämlich die Sitzungssäle,
dort untergebracht sind. Um seiner noblen Architektur willen wird das Gebäude von
seinem später hinzugefügten Anbau befreit. Das Stallgebäude wird
auf die Nordseite des Platzes versetzt. um so einem Neubau Platz zu machen, der
mit dem Hauptgebäude verbunden werden kann. Diese Maßnahme dient zwei
Zielen, nämlich zunächst den Zweck zu erfüllen, zu einem funktionsgerechten
Gerichtsgebäude zu kommen. Sodann wird man so den alten Gebäuden
am ehesten gerecht, weil das Hauptgebäude freisteht, wie es ja von Anfang
an gedacht war und der Stall sich selber ähnlich bleiben kann, weil auf seinen
Umbau auf einen ihm gänzlich fremden Zweck hin verzichtet wird. Im Erdgeschoß
verbleiben dort Nebenräume gleichen Charakters wie bisher und im Obergeschoß
wird die Hausmeisterwohnung untergebracht. Die Kastanien auf dem Hof werden erhalten,
die Hoffläche und die Parkfläche mit Kopfsteinen gepflastert.
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